In der Ukraine herrscht Krieg. Die Lage vor Ort ist dramatisch, viele Menschen müssen fliehen und kommen in Bayern an. Es ist überwältigend, wie viele BürgerInnen aus Planegg helfen wollen. Mit welchen Hilfeleistungen Sie am besten unterstützen können, erfahren Sie im Folgenden:
Wohnraum melden beim Landratsamt oder über Portal "Unterkunft Ukraine"
Wohnraum für geflüchtete Menschen wird im Landkreis München dringend benötigt. Das Landratsamt München in Kooperation mit der Caritas erfasst alle Wohnraum-Angebote im Landkreis München. Wenn Sie über Wohnraum verfügen, den Sie mindestens 6 Monate für geflüchtete Menschen zur Verfügung stellen möchten, gibt es verschiedene Varianten.
Bitte lesen Sie hierzu das Infoblatt Wohnraum Anschließend bitte das Online-Formular zur Meldung von Wohnraum ausfüllen.
Weitere Informationen zum Thema Wohnraum für Geflüchtete (auch in ukrainischer Sprache) finden Sie hier.
Alternativ können Sie Ihr Wohnraumangebot auch auf dem Portal "Unterkunft Ukraine" melden. Hier bieten Privatpersonen in ganz Deutschland private Unterkünfte an. Im Landkreis München sind zum Beispiel aktuell über 4000 Betten gelistet (Stand: 21.3.2022) und es werden täglich mehr.
Das Portal "Unterkunft Ukraine" ist durch eine Kooperation des Bundesinnenministeriums mit „Airbnb.org“ entstanden, um die Hilfsbereitschaft von Privatpersonen zu kanalisieren.
Zuschuss beantragen
Bürgerinnen und Bürger können ab 3. Mai Pauschalen für Wohnnebenkosten rückwirkend ab März 2022 beantragen
Rund 4.800 Geflüchtete aus der Ukraine sind bislang im Landkreis München angekommen. Ein großer Teil von ihnen – etwa 3.800 Personen – hat dank der beispiellosen Hilfsbereitschaft der Landkreisbevölkerung in den vergangenen Wochen in Privatunterkünften Zuflucht gefunden. Die Unterbringung erfolgt dabei in den allermeisten Fällen bislang ohne finanzielle Gegenleistung. Dieses herausragende Engagement der Bürgerinnen und Bürger aus den 29 kreisangehörigen Kommunen verdient Anerkennung. Die Aufnahme Geflüchteter bedeutet oftmals Einschränkungen im Privatleben, aber auch steigende Strom-, Heiz-, Wasser- und sonstige Wohnnebenkosten. Daher erhalten Landkreisbürgerinnen und -bürger, die einen oder mehrere Geflüchtete aus der Ukraine kostenfrei bei sich aufgenommen haben, rückwirkend ab dem 1. März 2022 einen Zuschuss zu den Wohnnebenkosten.
65 Euro für jeden vollen Monat erhalten die Gastgeber für jeden Erwachsenen, 50 Euro für Kinder bis zum 15. Geburtstag, die sie bei sich aufgenommen haben. Voraussetzung: Die Gastgeber machen keine Mietkosten gegenüber ihren Gästen geltend und die Geflüchteten sind bei der Ausländerbehörde im Ausländerzentralregister (AZR) gemeldet.
Abgerechnet wird tagesgenau anhand der tatsächlichen Aufenthaltstage: Bestand eine Unterbringung beispielsweise im März erst ab dem 15. des Monats, so erhält der Gastgeber für März einen anteiligen Zuschuss für die 17 Kalendertage bis einschließlich 31. März.
Ab Dienstag, 3. Mai 2022, können Bürgerinnen und Bürger, die Geflüchtete aus der Ukraine im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung aufgenommen haben, den Zuschuss unkompliziert per Online-Formular beantragen. Das Landratsamt hat hierfür eigens eine Seite unter https://www.landkreis-muenchen.de/ukraine-zuschuss eingerichtet. Dort finden Bürgerinnen und Bürger bereits jetzt Informationen zum Wohnnebenkostenzuschuss. Am 3. Mai wird dort auch der Link zum Online-Antrag veröffentlicht.
Auszahlung bis Mai – gesonderter Antrag für jeden Unterbringungsmonat.
Geld spenden
Einzelne Sachspenden in Form von Gegenständen einzusammeln, zu transportieren und vor Ort zu verteilen, ist zu kompliziert und aufwändig. Denn es kann aufgrund der Kampfhandlungen und der damit einhergehenden sehr unübersichtlichen Lage vor Ort nicht gänzlich sichergestellt werden, dass die Hilfslieferungen auch genau diejenigen erreichen, die sie erreichen sollen.
Deshalb bitten alle Behörden und großen Hilfsorganisationen darum, ihnen bevorzugt Geldspenden für die Ukraine oder die Nachbarländer zukommen zu lassen.
Gespendet werden kann z.B. an die "Aktion Deutschland hilft" oder andere Hilfsorganisationen.
Weitere Hilfsmöglichkeiten
Auf der Homepage der Europäischen Metropolregion München e.V. sind Informatinen zu Hilfsmöglichkeiten in der Metropolregion München aufgelistet: https://www.metropolregion-muenchen.eu/hilfsangebote-ukraine/
Ansprechpartner in der Gemeinde Planegg
Planegger Bürgerinnen und Bürger können sich an die Gemeinde wenden, wenn sie Fragen haben bzw. Hilfe anbieten möchten.
Koordination Flüchtlingshilfe Ukraine
in der Gemeinde Planegg
Ansprechpartner: Peter Vogel
Email: Fluechtlingshilfe@planegg.de
Tel: 089-899 26 298
Zentrale Rufnummer des Landratsamts für Bürger aus dem Landkreis München
Das Landratsamt München hat eine zentrale Rufnummer eingerichtet, unter der Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis München ihre Fragen rund um die Aufnahme und Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine stellen können.
Hotline für Fragen zur Aufnahme Geflüchteter im Landkreis München: 089 / 6221-1800
(Montag bis Freitag täglich von 8:00 bis 16:00 Uhr)
Hilfsgüter spenden
Die "Klawotte" in Martinsried nimmt zu ihren Öffnungszeiten (Montag,13 – 18 Uhr, Mittwoch, 9 – 16 Uhr
(nur Verkauf, keine Annahme!), Freitag 13 – 18 Uhr) folgende Hilfsgüter an:
Schlafsäcke und Isomatten (bitte in GUTEM Zustand!), Handtücher, Decken, Hygienartikel und lagerungsfähige Lebensmittel. Bitte keine Kleidung, Koffer, Schuhe oder anderes bringen!
Diese Güter werden regelmäßig in betroffene Gebiete gebracht.
Ehrenamtliche Unterstützung
Menschen, die bereit sind, die Geflüchteten ehrenamtlich zu unterstützen, können sich per Mail an den Helferkreis Asyl Würmtal wenden: info@asylkreis-wuermtal.de
Sie werden dann an die örtlich zuständigen Koordinatoren weitergeleitet und von diesen kontaktiert.
Übersetzer
Menschen, die sich als Übersetzer engagieren möchten, können sich bei der Würmtalinsel melden.
Dort wird ein Pool an Übersetzern aufgebaut, die dann bei Bedarf an soziale Dienste, Institutionen etc. weitervermittelt werden: info@wuermtal-insel.de
Online-Formular Selbstmeldung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine
Der Aufenthalt ist bis zu 90 Tagen grundsätzlich zulässig. Die Selbstmeldung von Kriegsflüchtlingen ermöglicht dem Landratsamt München jedoch die Kontaktaufnahme bei Unterstützungsbedarf und ist Voraussetzung für einen Aufenthalt über 90 Tagen, sollte eine Rückkehr bis dahin nicht möglich sein.
Online-Formular - Selbstmeldung von Kriegsflüchtlingen
Job-Portale für ukrainische Geflüchtete
In den ersten Wochen seit Kriegsausbruch sind einige Job-Portale aus dem Boden geschossen. Inzwischen hat sich der Markt bereinigt und folgende Portale werden sowohl von deutschen Unternehmen als auch von Geflüchteten stark frequentiert.
- UAtalents
- Workeer.de (Nach eigenen Angaben die größte Jobbörse für Geflüchtete)
- Heyjobs.de
- Socialbee.de/Ukraine (Job-Einsteiger erhalten u.a. Sprachkurse)
Beratung
Professionelle Beratungsangebote von verschiedenen Stellen, die sich u.a. um Probleme von Eltern, Ehrenamtlichen aber auch jugendlichen Migranten kümmern.