Längere Bearbeitungszeit bei Verkehrsrechtlichen Anordnungen

Aufgrund stark erhöhtem Arbeitsaufkommen und betrieblich bedingter Gründe, muss bei der Beantragung auf verkehrsrechtliche Anordnungen (VRAO) bis auf Weiteres mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden. Sie kann bei kleiner Baustellen/Maßnahme bis zu vier Wochen, bei mittleren und größeren Baustellen bis zu sechs Wochen betragen.

Rathaus

Bei kleineren Baustellen/Arbeitsstellen (Maßnahmen, die sich rein auf den Fußgänger- und Radverkehr beschränken und bei denen dieser auf der verbleibenden Restbreite des Geh- und/oder Radwegs verkehrssicher und ordnungsgemäß geführt werden kann) kann die Bearbeitungszeit bis zu 4 Wochen betragen.

 

Bei mittleren und größeren Baustellen/Arbeitsstellen (Maßnahmen, die den Umfang der o. g. kleineren Baustellen übersteigen) kann die Bearbeitungszeit etwa 6 Wochen betragen.

 

Wir bitten dies bei der Antragstellung und Planung zu berücksichtigen. Für die längeren Bearbeitungszeiten bitten wir um Verständnis.

 

Die Dauer der Bearbeitung kann sich verkürzen, wenn bereits eine Genehmigung erteilt wurde und für diese lediglich eine Verlängerung oder Verschiebung des Zeitraums beantragt wird.

Verlängern kann sich die Bearbeitungszeit hingegen, wenn eine Kollision mit anderen Nutzungen vorliegt, die Beteiligung anderer Stellen wie Polizei und Landratsamt erforderlich ist, die Maßnahmen eine Dauer von 3 Monaten überschreiten o. ä.

 

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