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Antrag auf Marktfestsetzung



Antrag auf Marktfestsetzung

Wer einen Markt (Volksfest, Groß-, Spezial- oder Jahrmarkt, Messe oder Ausstellung) durchführen möchte, braucht dafür eine Erlaubnis (Marktfestsetzung) der Gemeinde. Der Antrag 6 Wochen vorher im Ordnungsamt der Gemeinde Planegg einzureichen. Nach Anhörung des Landratsamtes München wird die Genehmigung, in der Regel innerhalb von einigen Tagen nach erhalt der Stellungnahme, erteilt.

 

Voraussetzungen zur Festsetzung:

  • Antragstellung min. 6 Wochen vorher
  • mindestens 12 gewerbliche Teilnehmer
  • nicht an Feiertagen / stillen Tagen
  • Zuverlässigkeit des Antragstellers ist vorausgesetzt
  • Nachweis über ausreichende Haftpflichtversicherung


Vorzulegende Unterlagen:

  • den vollständig ausgefüllten Antrag auf Marktfestsetzung
  • Händler- bzw. Ausstellerliste
  • Lageplan
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde


Bei Fragen zum Antrag können Sie sich gerne auch an Herrn Götz unter

089/899 26 - 103 wenden.





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