Gemeinde fördert Lastenräder und Elektroroller

Lastenräder oder Elektroroller sind ideale Packesel für kurze Strecken. Sie sind sind eine perfekte Alternative zum Auto für den kleinen Lieferverkehr zwischen zwei Standorten oder für die Auslieferung an Kunden. Die Gemeinde fördert die Anschaffung mit 10 % des Netto-Kaufpreises - maximal 500 €. Für ein Lastenrad pro Unternehmen.

Klimaschutz ist ein zentrales Anliegen der Energie- und Umweltpolitik unserer Gemeinde. Mit dem neuen Förderprogramm für nachhaltige Mobilität will die Gemeinde auch für Gewerbetreibende und Freiberufler in Planegg einen Anreiz schaffen, umweltfreundlich mobil zu sein. 

 

Collage Lastenrad und e-Roller

Lastenräder aller Art und E-Roller für kurze Wege werden mit 10 % des Netto-Kaufpreises gefördert - max. 500 €. 

 

Was wird gefördert?

 

Lastenfahrräder:
Sind einsitzige Fahrräder ohne Motorantrieb, die speziell für den Transport von Personen und Lasten konstruiert sind.
Lastenpedelec:
Neben den Spezifikationen eines Pedelecs muss das Lastenpedelec für eine Zuladung von mindestens 40 kg zugelassen sein und eine der folgenden Anforderungen erfüllen:
- Ein verlängerter Radstand oder
- Transportmöglichkeiten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen oder Gewicht aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

Elektromotorroller:
In Kurzform auch Elektroroller oder E-Roller genannt, ist ein Motorroller mit Elektroantrieb

 

Förderhöhe:
10 % der förderfähigen Nettokosten bis max. 500 € für ein S-Pedelec, Lastenpedelec, Lastenfahrrad, einen Elektromotorroller oder für ein vierrädriges Leichtelektromobil der EG Fahrzeugklassen L6e und L7e.

Verfahren:
Der Förderantrag muss vor dem Kauf gestellt werden. Der Förderantrag ist mit den folgenden Unterlagen zu stellen:
Bei Antragsabgabe:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Angebot/Kostenvoranschlag mit Beschreibung des angebotenen Fahrzeugs
- Für Gewerbetreibende und Freiberufliche: Nachweis über den Unternehmenssitz in der Gemeinde Planegg
- De-minimis-Erklärung (gilt nicht für Privatpersonen)


Nach positiver Prüfung des Antrags wird der Zuschuss ermittelt und der Antragsteller erhält den Bewilligungsbescheid.

 

Weitere Infos: 

Förderprogramm Nachhaltige Mobilität

Antragsformular

De-minimis-Erklärung

 

Kontakt:

Gemeinde Planegg

Martina Argyrakis

argyrakis@planegg.de

Tel: 089/89926-228

 

 

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