Erinnerung an den Führerschein-Pflichtumtausch

Die nächste Frist des Führerschein-Pflichtumtauschs steht an: Graue bzw. rosa Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden und deren Inhaber zwischen 1965 und 1970 geboren sind, müssen bis zum 19. Januar 2024 umgetauscht werden.Der Umtausch kann auch im Bürgerbüro der Gemeinde beantragt werden.

U-Füherschein

Alle PKW- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, müssen in einen neuen EU-Führerschein schrittweise umgetauscht werden. Das einheitliche und fälschungssichere Muster soll innerhalb der EU für mehr Sicherheit sorgen. Allgemein gilt, dass alle ausgestellten Führerscheine – auch solche mit einem Ausstellungsdatum nach dem 19. Januar 2013 – nur noch 15 Jahre gültig sind. Im Anschluss ist eine Erneuerung notwendig. Aufgrund des hohen organisatorischen Aufwands erfolgt der Pflichtumtausch stufenweise. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033, wobei für die meisten Geburtsjahrgänge die Umtauschpflicht schon früher anfällt.

 

Die wichtigsten Informationen in Kürze:

 

Graue bzw. rosa Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:


Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers      Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953                                                      19.01.2033

1965 bis 1970                                              19.01.2024
1971 oder später                                         19.01.2025


Unbefristete Kartenführerscheine, die vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt wurden:


Ausstellungsjahr                                        Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001                                            19.01.2026
2002 bis 2004                                            19.01.2027
2005 bis 2007                                            19.01.2028
2008                                                          19.01.2029
2009                                                          19.01.2030
2010                                                          19.01.2031
2011                                                          19.01.2032
2012 bis 18.01.2013                                  19.01.2033

Bearbeitungszeiten und Fristen:

Während eine Antragstellung vor Ort bzw. über die Gemeinde zwischen 6 bis 8 Wochen dauert, ist für eine Online-Antragstellung – nach Eingang aller Unterlagen – mit einem Bearbeitungszeitraum von 8 bis 10 Wochen zu rechnen.

 

Zur Terminvereinbarung nutzen Sie folgenden Link www.landkreis-muenchen.de/themen/mobilitaet/fuehrerschein

 

Erforderliche Unterlagen für den Umtausch:

Da bei der persönlichen Antragstellung die Identität nachzuweisen ist, muss entweder ein Personalausweis mit aktueller Meldeanschrift oder ein Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung mitgebracht werden. Außerdem sind ein aktuelles und biometrisches Lichtbild sowie der alte (deutsche) Papierführerschein mitzubringen

 

Kosten für die Antragstellung: Onlinebeantragung (und Direktversand)

Antragstellung vor Ort (und Direktversand)

Antragstellung vor Ort (und Abholung vor Ort)

30,55 Euro (inkl. Versand per Einschreiben)

30,55 Euro (inkl. Versand per Einschreiben)

25,30 Euro

 

 

Kontakt für Rückfragen:

Detailliertere Informationen rund um den Pflichtumtausch zum Führerschein finden Sie unter

www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistung/fuehrerschein-in-eu-kartenfuehrerschein-umtauschen.

Für weitergehende Fragen ist die Führerscheinstelle unter 089/6221-3000 erreichbar.

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