Leitlinien zur Ortsentwicklung

In einem aufwändigen Verfahren haben sich Bürger und Gemeinderat mit der Ortsentwicklung auseinandergesetzt. Als Ergebnis liegen nun die neuen Leitlinien vor. Hier zum Nachlesen.

Der Gemeinderat hat am 30. März 2017 mit großer Mehrheit folgende Leitlinien zur künftigen Ortsentwicklung verabschiedet:

 

Leitlinien zur Ortsentwicklung Planegg

Wohnen

Ein moderates Wachstum von Wohnraum im Rahmen des im Bürgergutachten dokumentierten Umfangs ist auf absehbare Zeit unverzichtbar. Dabei dürfen der Charakter des Ortes und die Individualität der Ortsteile, im Grünen gelegen und doch zentral, nicht verloren gehen. Zusätzlicher Wohnraum soll bevorzugt flächensparend im Innenbereich geschaffen werden. Sofern eine Nachverdichtung innerorts nicht machbar ist, kann eine behutsame Ortsabrundung im Anschluss an die bestehende Bebauung sinnvoll sein.

 

Gewerbe/Handwerk und Wissenschaft

Attraktive Gewerbegebiete stellen die Basis des Wohlstands der Gemeinde dar. Um diese zu erhalten, ist es wichtig, die Qualität der vorhandenen Standorte zu stärken, insbesondere durch die Optimierung der Infrastruktur. Sofern nachweislich eine Nachverdichtung der Gewerbegebiete nicht machbar ist, kann eine behutsame Weiterentwicklung der Gewerbegebiete erwogen werden. Ortsansässige Unternehmen sollen gehalten werden. Mit dem Biotech-Cluster, den Max-PIanck-Instituten und der Ludwig-Maximilians-Universität besitzt Planegg ein Alleinstellungsmerkmal, welches weiterhin gefördert und im Alltag sichtbar gemacht werden soll. Die örtlichen klein- und mittelständischen Unternehmen und Handwerksbetriebe sind essenziell für eine funktionierende Wirtschaft. Dem Verdrängungsprozess dieser Betriebe ist entgegenzuwirken.

 

Freiraum/Verkehr/Umwelt

Die Lage der Gemeinde im bewaldeten Süden Münchens und im Würmtal ist ein hohes Gut. Dieses gilt es, aus Gründen des Natur- und Klimaschutzes wie auch für die Naherholung zu erhalten und zu entwickeln. Die Zusammengehörigkeit von Planegg und Martinsried soll durch die naturnahe Gestaltung der verbindenden Freiräume erlebbar gemacht werden.

Der Uferstreifen entlang der Würm soll weitestgehend durchgängig zugänglich gemacht und, wo möglich, durch eine Renaturierung aufgewertet werden. Insbesondere aus Gründen des Klimaschutzes, der Verkehrssicherheit und des Schutzes der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen soll der öffentliche Raum auch für den Langsamverkehr gewonnen werden.

Zur Vermeidung einer weiteren Zunahme des motorisierten Verkehrs ist bei allen baulichen Entwicklungen auf eine optimierte Verknüpfung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu achten. Die geplante U-Bahn soll intelligent mit dem sonstigen öffentlichen Nahverkehr und dem Radwegenetz verknüpft werden. Der öffentliche Raum soll systematisch auf seine Kinder-, Senioren- und Behindertentauglichkeit überprüft und im Bedarfsfall ertüchtigt werden.

 

Finanzen

Die zur Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgaben nicht erforderlichen finanziellen Ressourcen sollen insbesondere auch für soziale Belange eingesetzt werden. Bei allen Entscheidungen ist auf eine ausgeglichene Finanzlage der Gemeinde zu achten. Infrastruktureinrichtungen binden in der Gemeinde enorme Finanzmittel. Bei der Planung von Baumaßnahmen ist deshalb insbesondere auf deren Auswirkungen auf die Infrastruktur zu achten. Die Berücksichtigung in der Finanzplanung muss rechtzeitig erfolgen.

 

 

Lesen Sie hier die Leitlinien und ihre Entstehungsgeschichte:

 

 

 

 

 

 

 

drucken nach oben