Mit der Richtlinie zur Förderung der Online-Sichtbarkeit unterstützt die Gemeinde Planegg ortsansässige Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern bei der Verbesserung ihrer digitalen Sichtbarkeit (Auffindbarkeit im Internet).
Ein besonderes Anliegen der Förderung ist, dass sich der Einzelhandel in Planegg trotz des weiter steigenden Anteils des Onlinehandels behaupten kann und die Einzelhandelsstandorte in der Gemeinde attraktiv und lebendig bleiben. Das Förderprogramm wurde bereits im Januar 2020 beschlossen. Im Juli 2020 zog der Gemeinderat die Konsequenz und öffnete das Föderprogramm für Dienstleister, Selbständige und kleine Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern. Insgesamt stehen Mittel in Höhe von 15.000 € zur Verfügung.
Eine Voraussetzung ist, dass die digitale Präsenz verbessert wird. Dafür ist ein aktueller und gut strukturierter Internetauftritt von zentraler Bedeutung. Dieser kann über eine eigene Webseite, soziale Medien, Angebote der großen Suchmaschinen, die Teilnahme in einem Regionenportal oder über eine Kombination dieser Maßnahmen erfolgen.
Der Fördersatz beträgt 50 % der Kosten für die Maßnahme, die die digitale Sichtbarkeit verbessert, maximal 300 Euro.
Die Beantragung der Fördermittel läuft schnell und unbürokratisch über die Wirtschaftsförderung der Gemeinde Planegg. Einfach Fördermittelantrag (Anlage 1) ausfüllen, Maßnahme durchführen und die Mittel abrufen (Anlage 2).
Alle Infos zur Digitalförderung der Gemeinde Planegg:
Richtlinie Digitalförderung
Antrag auf Fördermittel - Anlage 1
Abruf der Fördermittel - Anlage 2
Kontakt:
Gemeinde Planegg
Wirtschaftsförderung
Bärbel Zeller
Pasinger Str. 8
82152 Planegg
Tel: 089/89926-224
zeller@planegg.de